Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Hochschule obliegt insbesondere die einheitliche Ausbildung der Beamtinnen und Beamten für den höheren Polizeidienst des Bundes und der Länder, die Weiterbildung der Führungskräfte der Polizeien des Bundes und der Länder, die internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen der Polizei, und die Forschung auf den polizeilichen Tätigkeitsfeldern. Die Hochschule fördert den Austausch mit deutschen Hochschulen und wirkt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit anderen Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen zusammen.
Darüber hinaus hat die Hochschule die Aufgabe, die Polizeiwissenschaft durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung zu pflegen und zu entwickeln.
Die Hochschule fördert bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Die Hochschule fördert den Wissens- und Technologietransfer.
Die Hochschule unterrichtet die Öffentlichkeit über die Erfüllung ihrer Aufgaben.
Weitere als die in diesem Gesetz genannten Aufgaben können der Hochschule im Rahmen ihrer Rechtsstellung vom Kuratorium übertragen werden. Die Hochschule ist vorher zu hören.
Die Hochschulen fördern den Wissens- und Technologietransfer.
Die Hochschulen haben die ständige Aufgabe, im Zusammenwirken mit den zuständigen staatlichen Stellen Inhalte und Formen des Studiums im Hinblick auf die…
Die Hochschule unterrichtet die Öffentlichkeit über die Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Hochschulen fördern die regionale, europäische und internationale Zusammenarbeit, insbesondere im Hochschulbereich, und den Austausch zwischen deutschen und…
Die Hochschule betreibt Forschung auf den Tätigkeitsfeldern der Polizei. Gegenstand der Forschung in der Hochschule sind unter Berücksichtigung der…
Die Fachhochschulen unterrichten die Öffentlichkeit über die Erfüllung ihrer Aufgaben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.