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Die Hochschule betreibt Forschung auf den Tätigkeitsfeldern der Polizei. Gegenstand der Forschung in der Hochschule sind unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung der Hochschule alle wissenschaftlichen Bereiche sowie die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis einschließlich der Folgen, die sich aus der Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse ergeben können.
Die Hochschule trifft Absprachen mit den Polizeien des Bundes und der Länder über eine Aufteilung von Forschungsvorhaben und stellt die Zusammenarbeit mit anderen in- und ausländischen Forschungsstätten sicher.
Die Hochschule führt Forschungsaufträge des Kuratoriums aus. Zweiter Abschnitt Mitgliedschaft und Mitwirkung
Die Forschung in den Hochschulen dient der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre…
Die Forschung dient der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium.…
Der Hochschule obliegt insbesondere die einheitliche Ausbildung der Beamtinnen und Beamten für den höheren Polizeidienst des Bundes und der Länder, die…
im Sinne des Absatzes 3 andere Hochschulen mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Bereich der Verwaltung beauftragen oder mit ihnen zur Erfüllung derartiger…
1Die Forschung dient der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse, der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium sowie der…
1Das Präsidium koordiniert Forschungsschwerpunkte und Forschungsvorhaben. 2Hierbei sind Programme zur regionalen, überregionalen und internationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.