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Der Lenkungsausschuss setzt sich aus je einem Vertreter der Vereinbarungspartner zusammen.
Der Lenkungsausschuss hat folgende Aufgaben:
Festlegung der Plattformen, der Konzeption und des Funktionsumfangs für das Metainformationssystem,
Festlegung der im UDK abzubildenden Objektklassen,
Festlegung von Entwicklungswerkzeugen und Regeln für die Programmierung, von Grundsätzen und Werkzeugen für die Entwicklung,
Festlegung des jährlichen und mittelfristigen Arbeitsprogramms,
Verabschiedung eines Wirtschaftsplans für das jeweilige Haushaltsjahr sowie des Jahresabschlusses,
Anrechnung von Sachleistungen, Entscheidung über Vergabe von Aufträgen für Entwicklung und Pflege des UDK im Rahmen der verfügbaren Mittel nach § 7,
Festlegung von Regelungen zur Freigabe der Metadaten.
Der Lenkungsausschuss tagt mindestens zweimal jährlich. Er muss zusammentreten, wenn der Vorsitzende oder mindestens drei Vereinbarungspartner dies verlangen.
Der Lenkungsausschuss kann zu seiner Unterstützung Arbeitsgruppen mit zeitlich und sachlich begrenztem Auftrag einsetzen.
Der Vorsitz des Lenkungsausschusses wechselt jährlich in alphabetischer Reihenfolge der Vereinbarungspartner.
Der Vorsitzende kann zu den Sitzungen Berater und Gäste ohne Stimmrecht zulassen.
Die Geschäftsführung des Lenkungsausschusses wird durch die Koordinierungsstelle wahrgenommen.