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Der Fachausschuss kann durch Beschluss zur Vorbereitung von Entscheidungen aus dem Kreis seiner Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder mit Zustimmung der Geschäftsstelle nach § 18 zeitlich befristete Arbeitsgruppen mit einem bestimmten Mandat bilden.
Der Fachausschuss bestimmt in dem Beschluss eine Sprecherin oder einen Sprecher, die oder der die Arbeitsgruppe vor dem Fachausschuss und dem Lenkungsausschuss vertritt.
Die Arbeitsgruppe berichtet dem Fachausschuss und legt ihm mit Ablauf des Mandats einen Abschlussbericht vor.
Die Arbeitsgruppe berichtet dem Lenkungsausschuss und legt ihm mit Ablauf des Mandats einen Abschlussbericht vor.
Der Vorsitz einer Arbeitsgruppe wird von einem Mitglied des Ausschusses oder einem Sachverständigen aus der Arbeitsaufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats…
Der Ausschuss kann die Untersuchung spezifischer Fragen seinen stellvertretenden Mitgliedern übertragen oder zu diesem Zweck Arbeitsgruppen einsetzen. Der…
Es ist Aufgabe der Arbeitsgruppen, gestützt auf ein vom Ausschuss verfasstes Mandat spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Arbeit des Ausschusses zu…
Der Fachausschuss kann für besondere Fragen Ad-hoc-Arbeitsgruppen bilden. Er beschreibt die den Arbeitsgruppen übertragenen Aufgaben, den Zeitplan für deren…
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