Erwägungsgrund 6 32014D0113
Die Ausschussmitglieder sollten im Wege eines Aufrufs zur Interessenbekundung ausgewählt werden. Dadurch werden die Grundsätze der Chancengleichheit und der Transparenz beachtet.
Die Ausschussmitglieder sollten im Wege eines Aufrufs zur Interessenbekundung ausgewählt werden. Dadurch werden die Grundsätze der Chancengleichheit und der Transparenz beachtet.