Art. 5 32005D0324
Der Fachausschuss kann für besondere Fragen Ad-hoc-Arbeitsgruppen bilden. Er beschreibt die den Arbeitsgruppen übertragenen Aufgaben, den Zeitplan für deren Erledigung und die finanziellen Auswirkungen der Arbeitsgruppentätigkeit und dies in Übereinstimmung mit dem in Artikel 7 genannten Arbeitsprogramm.