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Haben der Bund und mindestens acht Länder dieses Abkommen unterzeichnet, so tritt es für diese Vertragspartner in Kraft.
Im Hinblick auf eine bundesweit einheitliche Errichtung und Betriebsaufnahme eines digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle BOS wird der Beitritt aller Beteiligten angestrebt.