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Der ZED werden folgende Aufgaben übertragen: Vorbereitung eines Betreibermodells zum Aufbau und Betrieb eines bundesweiten Sprech- und Datenfunknetzes für die BOS des Bundes und der Länder:
Konkretisierung der Aufgaben der/von Netzbetreibergesellschaft/-en,
Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens (§ 7 BHO),
Vorbereitung und Durchführung (§ 9 Nr. 1) von Ausschreibungen und Verhandlungen für Beteiligungen und/oder Beschaffungen,
Darstellung von Netzbetreiberalternativen (einschließlich des Eigenbetriebs durch Bund und Länder), Feststellung der Kosten, Darstellung von Finanzierungs- und Kostenverteilungsschlüsseln,
Vertragsvorbereitung und Vertragsmanagement.
Erfassen und Bewerten der von Bund und Ländern einbringbaren Vermögenswerte (z.B. Standorte, sonstige technische Investitionsgüter).
Koordination der Interessen der potentiellen Anwender des Bundes und der Länder, Abstimmung mit den Gremien der Innenministerkonferenz.
Vorbereitung von Entscheidungen im Sinne des § 9.