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Die ZED soll personell wie folgt ausgestattet werden:
drei Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit betriebswirtschaftlichen/kaufmännischen Kenntnissen
zwei Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit juristischen Kenntnissen
zwei Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit technischen Kenntnissen
ein/e Mitarbeiter/Mitarbeiterin Büroorganisation.
Die Länder unterstützen den Bund personell mit geeigneten Beamtinnen/Beamten oder Angestellten. Die Unterstützung soll im Hinblick auf eine zügige und kontinuierliche Aufgabenerledigung über den gesamten Zeitraum der Tätigkeit der ZED möglichst durch die gleichen Personen erfolgen.
Der Bund wird für den Fall, dass das erforderliche Personal nicht von den Beteiligten gestellt werden kann, ermächtigt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel befristete Verträge mit externen Bewerberinnen/Bewerbern abzuschließen.