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Der Bund richtet im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern eine rechtlich unselbstständige "Zentralstelle für die Vorbereitung der Einführung eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems - Digitalfunk - (ZED)" für die Dauer von voraussichtlich zwei Jahren mit Sitz in Berlin ein.
Die Länder tragen zur Erfüllung der Aufgaben der ZED nach Maßgabe der folgenden Regelung bei.