Erwägungsgrund 63 32024R1620
Zur Sicherstellung einer unabhängigen Arbeitsweise der Behörde sollten die fünf hauptamtlichen Mitglieder des Direktoriums und der Vorsitzende der Behörde unabhängig und im Interesse der Union als Ganzes handeln. Sie sollten sich während und nach ihrer Amtszeit bei der Annahme bestimmter Tätigkeiten oder Vorteile ehrenhaft und zurückhaltend verhalten. Um zu vermeiden, dass der Eindruck entsteht, die Mitglieder des Direktoriums der Behörde könnten ihre Position als Mitglieder des Direktoriums nutzen, um nach ihrer Amtszeit eine hochrangige Anstellung in der Privatwirtschaft zu erlangen, und um Interessenkonflikte im Anschluss an ihre Beschäftigung im öffentlichen Dienst zu vermeiden, sollte für die fünf hauptamtlichen Mitglieder des Direktoriums sowie für den Vorsitzenden der Behörde eine Karenzzeit eingeführt werden.