§ 13 Abs. 1 LSVSGGesetz über den Landessportverband für das Saarland (LSVSG) Vom 30. Oktober 2019*)
Der Landessportverband für das Saarland untersteht der Rechtsaufsicht des für Sport zuständigen Ministeriums.
§ 1 Abs. 2 WoBeiHG§ 30G SL 2005Gesetz Nr. 1581 über die Zuständigkeit zum Vollzug des Wohngeldgesetzes Vom 13. Dezember 2005
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport erlässt die erforderlichen Verwaltungsvorschriften; es übt die Fachaufsicht aus.
§ 1 Nr. 2 SMIFördZuVO SNFörderzuständigkeitsverordnung SMI
in Angelegenheiten des Sports, einschließlich der nicht dem Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.…
§ 79 Abs. 2 MhGGesetz über die Hochschule für Musik Saar (Musikhochschulgesetz - MhG) Vom 4. Mai 2010*
Die Aufsicht wird, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist, vom Ministerium für Bildung und Kultur ausgeübt.
§ 27l Abs. 2 GlüStV 2021Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021)1) Vom 29. Oktober 2020
Bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 27e unterliegt die Anstalt der Fachaufsicht durch die für die Glücksspielaufsicht zuständige oberste Landesbehörde des…