Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Landessportverband für das Saarland untersteht der Rechtsaufsicht des für Sport zuständigen Ministeriums.
Der Vorstand des Landessportverbandes für das Saarland sowie der beauftragte Wirtschaftsprüfer berichten mindestens einmal im Jahr dem Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen des Landtages des Saarlandes. Im Rahmen des Berichts soll auch der jeweils letzte Jahresabschluss und der durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigte Wirtschaftsplan des laufenden Geschäftsjahres des Landessportverbandes für das Saarland zur Kenntnis des Ausschusses vorgelegt werden.