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Die Hochschule für Musik Saar unterliegt in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Rechtsaufsicht, in Auftragsangelegenheiten auch der Fachaufsicht des Landes.
Die Aufsicht wird, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist, vom Ministerium für Bildung und Kultur ausgeübt.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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