Verordnung - Schulordnung - über den Bildungsgang und die Abschlüsse des Deutsch-Luxemburgischen Schengen-Lyzeums Perl Vom 12. Juli 2007
Jede Schülerin oder jeder Schüler steigt in den Klassenstufen 5 bis 9 unbeschadet der Regelungen der §§ 16 und 17 zu Beginn eines neuen Schuljahres in die nächste Klassenstufe auf.
§ 15 DtLuxSchulLyzV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen