Berechtigung zum Übergang in die Hauptphase der gymnasialen Oberstufe
Verordnung - Schulordnung - über den Bildungsgang und die Abschlüsse des Deutsch-Luxemburgischen Schengen-Lyzeums Perl Vom 12. Juli 2007
Der Übergang in die Hauptphase der gymnasialen Oberstufe richtet sich nach der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland.
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