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In der Sekundarstufe I setzt die Klassenkonferenz unter dem Vorsitz eines Mitglieds der Schulleitung die Leistungsbeurteilung in den Fächern/Lernbereichen auf Vorschlag der jeweiligen Fachlehrkraft fest.
Die Leistungsbeurteilung fasst die Gesamtleistung der Schülerin oder des Schülers in dem betreffenden Fach/Lernbereich zusammen. Die Leistungsbeurteilung in einem Fach/Lernbereich darf nicht allein aus den Ergebnissen von schriftlichen Arbeiten hergeleitet werden; maßgeblichen Einfluss auf die Leistungsbeurteilung in jedem Fach/Lernbereich hat auch die Beurteilung und Beobachtung des übrigen Lernverhaltens der Schülerin oder des Schülers im Unterricht. Dieser Grundsatz gilt in besonderem Maße für nichtschriftliche Fächer. Demzufolge ist die einzelne Leistungsbeurteilung das Ergebnis einer wertenden fachlich-pädagogischen Gesamtbeurteilung und kann nicht schematisch errechnet werden.
Die Leistungsbeurteilungen am Ende des Schuljahres werden aufgrund der Entwicklung der Leistung der Schülerin oder des Schülers während des Schuljahres, besonders während seiner zweiten Hälfte, gefunden.
Für Leistungsbeurteilungen in der Sekundarstufe II gelten die Regelungen der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland oder für den beruflichen Bildungsgang die dafür noch zu treffenden Regelungen.