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Der Antrag zur Zertifizierung ist elektronisch bei der Zertifizierungsstelle zu stellen. Sie berät die zu zertifizierenden Einrichtungen zu den Kriterien für das Gütesiegel und zum Verfahren zu seiner Verleihung.
Die Zertifizierungsstelle überprüft das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 10. Jedes Familienzentrum erhält eine schriftliche inhaltliche Rückmeldung zum Gütesiegel (Qualitätsprofil) durch die Zertifizierungsstelle.
Die Zertifizierungsstelle verleiht das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ im Namen und im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörde. Teil 4
Die Mitgliedstaaten überwachen die Tätigkeit der Zertifizierungsstellen. Die Zertifizierungsstellen übermitteln auf Antrag der zuständigen nationalen Behörden…
Die Erteilung eines Zertifikats ist vom Hersteller der Sicherheitsausrüstung bei der zuständigen Zertifizierungsstelle schriftlich zu beantragen. Der Antrag…
Das Zertifizierungssystem benennt eine Zertifizierungsstelle, die eine Zertifizierungsprüfung durchführt, um zu überprüfen, ob die gemäß Absatz 1 des…
Die Oberste Landesjugendbehörde beauftragt eine Zertifizierungsstelle.
Familienzentren müssen als solche in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen worden sein und ein vom Land anerkanntes Gütesiegel „Familienzentrum NRW“…
Die Zertifizierungsstellen erstatten der zuständigen Behörde unverzüglich über Folgendes Mitteilung:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.