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Die Falknerprüfung ist beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (Landesamt) abzulegen.
Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (Landesamt), ist zuständige Behörde
Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (Landesamt) ist zuständige Behörde und zuständige Stelle
Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (Landesamt) ist zuständige Behörde
Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (Landesamt) ist
Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (Landesamt) ist zuständige Behörde und zuständige Stelle
Dem Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung wird die Ausführung folgender Vorschriften übertragen:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.