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Die Kirrung von Schwarzwild ist nur zulässig, wenn
im Jagdbezirk oder -revier nicht mehr als eine Kirrstelle je angefangene 100 Hektar bejagbarer Fläche angelegt wird,
keine Fütterungs- oder Kirreinrichtungen verwendet werden,
als Kirrmittel ausschließlich Getreide einschließlich Mais ausgebracht wird,
die Menge des Kirrmittels zu jedem Zeitpunkt nicht mehr als einen Liter je Kirrstelle beträgt,
das Ausbringen des Kirrmittels von Hand erfolgt,
das Kirrmittel in den Boden eingebracht oder mit bodenständigem Material so abgedeckt wird, dass die Aufnahme durch anderes Schalenwild ausgeschlossen ist, und
die Kirrstellen der unteren Jagdbehörde unter Beifügung eines Lageplanes im Maßstab von 1:5 000 oder 1:10 000 oder im WGS 84 Koordinatensystem nach Längen- und Breitengrad jeweils in Grad und Bogenminuten mit drei Dezimalstellen vorher angezeigt worden sind.
Die Fütterung von Schwarzwild in Notzeiten nach § 27 Absatz 2 Nummer 2 dieser Verordnung ist nur zulässig, wenn die Futteraufnahme durch anderes Schalenwild ausgeschlossen ist. § 25 Absatz 2 Satz 2 LJG-NRW bleibt unberührt.
Die oberste Jagdbehörde kann aus Gründen der Wildseuchenbekämpfung für bestimmte Gebiete oder einzelne Jagdbezirke Ausnahmen von Absatz 1 Nummer 1 zulassen oder die Kirrung einschränken.
Kirrungen zum Zweck der Erlegung von Schwarzwild und Rehwild sind keine Fütterungen im Sinne des Abs. 1. Die oberste Jagdbehörde wird ermächtigt, durch…
Die Kirrung von Schwarzwild ist zulässig, wenn
§ 27 Absatz 2 Nummer 2 und 3 und § 28 der Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung, Schwarzwild mit mehr als einem Liter je Kirrstelle mit Getreide…
Jegliche Art der Fütterung und Kirrung von Schalenwild ist ohne Ausnahme verboten.
Kapitel 2 Bejagung, Fütterung und Kirrung von Wild
Die oder der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, verbotswidrige Fütterungen, Kirrungen oder Fallen unverzüglich zu beseitigen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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