§ 15 Abs. 2 SHSGSaarländisches Hochschulgesetz (SHSG) Vom 30. November 2016*
1Die Mitglieder der Gremien sind ungeachtet ihrer Zugehörigkeit zu einer Gruppe nach § 16 Absatz 1 dem Gesamtwohl der Hochschule verpflichtet. 2Sie sind an…
§ 13 Abs. 3 MhGGesetz über die Hochschule für Musik Saar (Musikhochschulgesetz - MhG) Vom 4. Mai 2010*
Die Mitglieder von Gremien sind ungeachtet ihrer Zugehörigkeit zu einer Gruppe nach § 12 Absatz 1 dem Gesamtwohl der Hochschule verpflichtet. Sie sind an…
§ 10 Abs. 2 RiG SLGesetz Nr. 858 Saarländisches Richtergesetz Vom 15. Mai 1968 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1975
Die Mitglieder dürfen in der Ausübung ihrer Befugnisse nicht behindert und wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden.
Art. 4 Abs. 1 32024D2115BESCHLUSS (EU) 2024/2115 DER KOMMISSION vom 29. Juli 2024 zur Einrichtung eines unabhängigen beratenden Europäischen Fiskalausschusses und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/1937
Die Mitglieder des Ausschusses handeln bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und dürfen von den Organen oder Einrichtungen der Union, von der Regierung…
§ 17 Abs. 2 LRiStaG NRWRichter- und Staatsanwältegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Mitglieder dürfen in der Ausübung ihrer Befugnisse nicht behindert und wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden.