Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Saarland (E-Government-Gesetz Saarland - E-GovG SL) Vom 15. November 2017*
1Das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz bleibt unberührt. 2Die Behörden sollen bei der Einführung der elektronischen Verwaltung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens Barrierefreiheit gewährleisten.
§ 4 E-GovG SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen