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Die Folge der Züge wird durch Zugfolgestellen, die Reihenfolge durch Zugmeldestellen, die stets auch Zugfolgestellen sind, geregelt. Für die Zugfolge ist der Fahrdienstleiter verantwortlich. Örtlich nicht besetzte Zugfolgestellen sind einem Fahrdienstleiter zuzuordnen.
| (2) | Bei Zugleitbetrieb wird der Zuglauf über Zuglaufmeldestellen geregelt. Für den Zuglauf ist der Zugleiter verantwortlich. |
| ferner beim Fahren im Sichtabstand und bei Zugleitbetrieb, wenn die Sicherheit durch betriebliche Anweisungen oder durch technische Einrichtungen gewährleistet ist. |
| Bei Zugleitbetrieb darf dem Zugführer die Fahrwegprüfung für den nächsten Zug - ohne Meldung an den Zugleiter - übertragen werden. |
An Haltsignalen dürfen Züge nur mit besonderem Auftrag vorbeifahren.
Die Annäherung der Züge ist den Schrankenwärtern und Posten (§ 11 Abs. 11) anzukündigen.
Ist die Verständigung zwischen den Zugfolgestellen gestört, so darf ein Zug mit der Anweisung zu vorsichtiger Fahrt abgelassen werden, wenn angenommen werden kann, daß der vorausgefahrene Zug auf der nächsten Zugfolgestelle eingetroffen und ein Gegenzug auf demselben Gleis nicht zu erwarten ist.
Gleisabschnitte, auf denen die zugelassene Geschwindigkeit ermäßigt werden muß, sind durch Signale kenntlich zu machen oder schriftlich bekanntzugeben.
Unbefahrbare Gleisabschnitte sind abzuriegeln, auch wenn kein Zug erwartet wird.
| bei Zugleitbetrieb mit Zustimmung des Zugleiters, |
Das vorderste Fahrzeug geschobener Züge ist mit einem Betriebsbeamten zu besetzen. Hiervon darf nur bei langsamer Rückwärtsbewegung abgewichen werden. Der…
Ein Zug darf einem anderen nur in einem solchen Abstand folgen, daß er auch bei ungünstigen Betriebsverhältnissen, insbesondere bei unvermutetem Halten des…
Gefahrenstellen im Gleisbereich sind während des Eisenbahnbetriebs kenntlich zu machen oder zu beaufsichtigen. Gleisabschnitte, auf denen die…
Gleisabschnitte, auf denen die Fahrgeschwindigkeit ermäßigt werden muß, sind kenntlich zu machen. Gefährdete Stellen der Gleisanlagen sind während des…
Bei geschobenen Fahreinheiten muss sich ein Fahrtbegleiter auf dem vordersten Fahrzeug befinden oder ihm seitlich vorausgehen, wenn Der Fahrtbegleiter hat…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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