EComFPrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 18 EComFPrVInkrafttretenVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im E-Commerce oder Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce § 17Anlage 1 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.