EComFPrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 9 EComFPrVBestandteile der PrüfungVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im E-Commerce oder Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce § 8§ 10 Die Prüfung besteht aus1.einem schriftlichen Prüfungsteil nach § 10 und2.einem mündlichen Prüfungsteil nach § 11.