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Eine Gemeinde, die eine Zahlung nach diesem Gesetz erhält oder eine Individualvereinbarung getroffen hat, informiert das für erneuerbare Energien zuständige Staatsministerium oder eine von diesem benannte Stelle jährlich zum 30. September über die tatsächliche Höhe der erhaltenen Zahlungen nach diesem Gesetz und die Mittelverwendung für das Vorjahr. Das Staatsministerium in Satz 1 veröffentlicht jährlich eine Übersicht dieser Zahlungen.
Die Staatsregierung evaluiert das Gesetz und berichtet dem Landtag erstmalig im Jahr 2028 sowie im Anschluss alle drei Jahre über dessen Auswirkungen und eventuell notwendige Anpassungen. Ziel der Evaluierung im Jahr 2028 ist es, die Zahlungsverpflichtungen nach § 4 Absatz 2 mindestens auf 0,4 Cent/kWh anzuheben, soweit dem die Evaluierungsergebnisse nicht entgegenstehen.
Die Bundesregierung evaluiert dieses Gesetz und das Windenergie-auf-See-Gesetz und legt dem Bundestag bis zum 31. Dezember 2023 und dann alle vier Jahre einen…
Der Kooperationsausschuss wertet die Berichte der Länder nach Absatz 1 aus und legt jährlich spätestens bis zum 31. Oktober der Bundesregierung einen Bericht…
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie evaluiert dieses Gesetz bis zum 31. Dezember 2025. Unbeschadet von Satz 1 kann es die Entlastungen nach Teil 2…
einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach den §§ 70 bis 73 mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres.
„(2) Die Staatsregierung evaluiert das Gesetz und berichtet dem Landtag erstmalig im Jahr 2028 sowie im Anschluss alle drei Jahre über dessen Auswirkungen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.