Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung regelt die Anerkennung von Berufsqualifikationen für Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30. September 2005, S. 22), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 (ABl. L 354 vom 28. Dezember 2013, S. 132), in der jeweils geltenden Fassung die Anerkennung dieser Berufsqualifikationen als Lehramtsbefähigung nach § 2 des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetzes anstreben.