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Zuständig für die Abnahme der Eignungsprüfung ist das Staatliche Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen.
Für die Abnahme einer Eignungsprüfung wird von der Leiterin oder dem Leiter des Staatlichen Prüfungsamtes für das Lehramt an Schulen ein Prüfungsausschuss gebildet. Dieser setzt sich zusammen aus: Ist ein Mitglied des Prüfungsausschusses verhindert, so wird von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eine geeignete Vertretung bestellt.
der oder dem Vorsitzenden,
der Leiterin oder dem Leiter eines Studienseminars,
einer Fachleiterin oder einem Fachleiter je Unterrichtsfach/Fachrichtung, in dem/der geprüft werden soll,
einer Schulleiterin oder einem Schulleiter mit der Befähigung für das von der antragstellenden Person im Saarland angestrebte Lehramt.
Den Vorsitz des Prüfungsausschusses übernimmt die Leiterin oder der Leiter des Staatlichen Prüfungsamtes für das Lehramt an Schulen oder eine Beauftragte oder ein Beauftragter des Ministeriums für Bildung und Kultur.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind bei der Ausübung ihrer Prüfertätigkeit nicht an Weisungen gebunden. Sie treffen ihre Entscheidungen mit Stimmenmehrheit. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden.
Zur Eignungsprüfung in den Fächern Evangelische Religion und Katholische Religion wird eine Vertreterin oder ein Vertreter der jeweils zuständigen kirchlichen Oberbehörde eingeladen und kann dabei anwesend sein.