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Das Staatliche Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen teilt dem Prüfling die Termine der Eignungsprüfung und die Prüfungsgegenstände schriftlich mit.
Die Eignungsprüfung wird, abgesehen vom Prüfungsunterricht in einer Fremdsprache, in deutscher Sprache abgelegt und besteht aus Der Prüfungsunterricht gemäß Satz 1 Nummer 1 ist je nach angestrebtem Lehramt gegebenenfalls auf verschiedenen Schulstufen oder in verschiedenen Schulformen zu halten.
Prüfungsunterricht im Umfang von zwei Unterrichtsstunden je Unterrichtsfach/Fachrichtung des angestrebten Lehramts gemäß der Festlegung im Bescheid nach § 5 Absatz 2 Nummer 3 sowie
einer mündlichen Prüfung.