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Bei den in Spalte 1 der Anlage bezeichneten Grundbuchämtern werden ab dem in Spalte 3 der Anlage angegebenen Zeitpunkt neu anzulegende Grundakten elektronisch geführt. Grundakten, die bereits angelegt sind, werden ab diesem Zeitpunkt elektronisch weitergeführt.
Bei dem Saarländischen Grundbuchamt werden ab dem 20. April 2026 neu anzulegende Grundakten elektronisch geführt. Grundakten, die bereits angelegt sind, werden…
Bei den in Spalte 1 der Anlage zu dieser Verordnung bezeichneten Grundbuchämtern ist ab dem in Spalte 2 der Anlage angegebenen Zeitpunkt der elektronische…
Bei den in der Anlage zu dieser Verordnung bezeichneten Gerichten und Staatsanwaltschaften werden die Akten in den durch Allgemeine Verfügung im…
Bei den in der Anlage zu dieser Verordnung bezeichneten Gerichten werden die Akten in den durch Verwaltungsvorschrift bekannt zu machenden Verfahren…
Bei dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität des Landes Nordrhein-Westfalenwerden die Akten, die in Steuerstrafverfahren, Steuerordnungswidrigkeiten…
Bei allen saarländischen Gerichten und Staatsanwaltschaften werden die Akten in den durch Verwaltungsvorschrift bekannt zu machenden Verfahren ab dem dort…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.