Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Grundbuchangelegenheiten und die elektronische Führung der Grundakten Vom 31. März 2026
Bei dem Saarländischen Grundbuchamt werden ab dem 20. April 2026 neu anzulegende Grundakten elektronisch geführt. Grundakten, die bereits angelegt sind, werden ab diesem Zeitpunkt elektronisch weitergeführt.
§ 4 ElGBV SL
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