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Das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft ist zuständig für
die Entgegennahme der Mitteilung und der Unterlagen für die Teilnahme an einem Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit nach Artikel 4 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006,
die Genehmigung oder Versagung der Teilnahme nach Artikel 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 und für die Zustimmung nach Artikel 4 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006,
die Kontrolle der Verwaltung öffentlicher Mittel nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006,
das Untersagen der Tätigkeit und den Ausspruch der Austrittsverpflichtung bei Verstoß gegen das öffentliche Interesse nach Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 und
die Anordnung der Auflösung nach Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006.