Erwägungsgrund 14 32006R1082
Ein EVTZ muss sich eine Satzung geben und sich mit ihm eigenen Organen sowie mit Regeln für die Haushaltsführung und die Wahrnehmung seiner finanziellen Verantwortung versehen.
Ein EVTZ muss sich eine Satzung geben und sich mit ihm eigenen Organen sowie mit Regeln für die Haushaltsführung und die Wahrnehmung seiner finanziellen Verantwortung versehen.