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Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt: Abschnitt 1 Einführung in die Grundzüge des Mess- und Eichwesens, in die Aufgaben und den Aufbau der Eichverwaltung sowie in die eichrechtlichen und eichtechnischen Vorschriften 1 Monat Abschnitt 2 Dienst bei der örtlichen Nacheichung (Nacheichungsrundreise) 1 Monat Abschnitt 3 Eichtechnische Behandlung von Mess- und Normalgeräten nach den Bestimmungen der Eichordnung und der Eichanweisung, im Zusammenhang damit Vertiefung und Erweiterung der mathematischen und physikalischen Kenntnisse auf dem Gebiet der Messtechnik, Unterrichtung im Eichrecht 8 Monate Abschnitt 4 Überwachungsaufgaben, Füllmengenkontrolle von Fertigpackungen 1 Monat Abschnitt 5 Einführung in die Grundzüge des öffentlichen Rechts, in das Polizei-, Beamten-, Tarif-, Reisekosten- und Haushaltsrecht sowie in das Kassen- und Rechnungswesen Dieser Ausbildungsabschnitt sollte nach Möglichkeit durch einen geeigneten Lehrgang bei der Saarländischen Verwaltungsschule (z. B. Verwaltungsgrundwissen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung) abgeleistet werden. 1 Monat Abschnitt 6 Lehrgang an der Deutschen Akademie für Metrologie (DAM) beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht in München mit anschließender Laufbahnprüfung 6 Monate
Die Ausbildungsbehörde kann die Reihenfolge und die Dauer der Abschnitte des Vorbereitungsdienstes ändern sowie Abschnitte teilen, wenn dies aus wichtigem Grund geboten und mit dem Ziel der Ausbildung vereinbar ist.
Die Eichoberinspektoranwärterin und der Eichoberinspektoranwärter ist unbeschadet der Vorschrift des Absatzes 1 auf Verlangen der Ausbildungsbehörde verpflichtet, während des Vorbereitungsdienstes an Fachvorträgen und Lehrgängen teilzunehmen.