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Ausbildungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt.
Das Ministerium für Umwelt bestellt eine Beamtin oder einen Beamten des gehobenen eichtechnischen Dienstes zur Ausbildungsleiterin oder zum Ausbildungsleiter. Diese(r) weist die Anwärterinnen und Anwärter den einzelnen Ausbildungsstellen zu. Sie oder er betreut die in der Ausbildung befindlichen Anwärterinnen und Anwärter.
Ausbildungsstellen sind die in dem Gliederungsplan des Vorbereitungsdienstes (§ 11) genannten Ausbildungsabschnitte.