Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es sind bei den Landschaftsverbänden einzugruppieren:
Das Amt der Direktorin oder des Direktors des Landschaftsverbandes in Besoldungsgruppe B 8,
das Amt der Ersten Landesrätin oder des Ersten Landesrats in Besoldungsgruppe B 6,
höchstens drei Ämter von Landesrätinnen oder Landesräten mit besonders schwierigen Aufgabengebieten in Besoldungsgruppe B 5,
die Ämter der sonstigen Landesrätinnen oder Landesräte in Besoldungsgruppe B 4.
Es sind im Regionalverband Ruhr einzugruppieren:
Das Amt der Regionaldirektorin oder des Regionaldirektors des Regionalverbandes Ruhr in Besoldungsgruppe B 8,
das Amt der Beigeordneten oder des Beigeordneten als allgemeine Vertreterin oder als allgemeiner Vertreter der Regionaldirektorin oder des Regionaldirektors in Besoldungsgruppe B 6,
die Ämter der übrigen Beigeordneten in Besoldungsgruppe B 5.
Das Amt darf unter Berücksichtigung des Umfangs, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgaben um eine Besoldungsgruppe höher als nach den Absätzen 1 und 2 eingruppiert werden, wenn die Wahlbeamtin oder der Wahlbeamte in dasselbe Amt wiederberufen ist, in dem sie oder er eine ganze Amtszeit abgeleistet hat.
Das Amt der Landrätin oder des Landrats in Kreisen mit einer Einwohnerzahl bis 200 000 in Besoldungsgruppe B 6, über 200 000 in Besoldungsgruppe B 7.
Das Amt der Regionalverbandsdirektorin oder des Regionalverbandsdirektors wird mindestens der Besoldungsgruppe B 5 und höchstens der Besoldungsgruppe B 6…
Absatz 2 Satz 1 gilt für Mitglieder der Landschaftsversammlungen sowie der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr mit der Maßgabe entsprechend, dass die…
Die Gemeinden dürfen unter Berücksichtigung des Umfangs, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgaben die Höchstbesoldungsgruppe für das Amt nur in Anspruch…
Beamte und Arbeitnehmer (soweit sie nicht überwiegend körperliche Arbeit verrichten oder sonst die Verwaltungsführung ihres Dienstherrn oder Arbeitgebers…
Würde eine Einstufung nach Absatz 1 die Besoldungsgruppe, der das Amt des ersten hauptamtlichen Wahlbeamten auf Zeit der jeweiligen Gemeinde, Samtgemeinde,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.