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Das Unternehmen hat durch Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen sowie Inspektionen dafür zu sorgen, dass die Anlage während der gesamten Betriebsdauer den Anforderungen des Anhangs II der Richtlinie 2000/9/EG entspricht.
Für die Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen sowie die Inspektionen und Betriebskontrollen hat das Unternehmen einen Plan nach dem Stand der Technik aufzustellen, regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen und dem Betrieb verfügbar zu halten. Über die Maßnahmen und Kontrollen sind Nachweise zu führen.
Das Unternehmen hat Sachverständige, sachverständige Stellen oder seilbahntechnische Fachfirmen hinzuzuziehen, wenn die eigenen Möglichkeiten im Betrieb nicht ausreichen.