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Die Sicherheitsanalyse, der Sicherheitsbericht und die technischen Unterlagen, die alle Dokumente über Merkmale der Anlage sowie ggf. sämtliche Schriftstücke enthalten müssen, mit denen die Konformität der Sicherheitsbauteile und Teilsysteme nach Anhang I der Richtlinie 2000/9/EG nachgewiesen werden, müssen dem Bauherrn/der Bauherrin vorliegen. Ferner müssen alle Unterlagen vorliegen, in denen die notwendigen Betriebsbedingungen und Betriebsbeschränkungen festgelegt und die vollständigen Angaben im Hinblick auf die Instandhaltung, Überwachung, Einstellung und Wartung enthalten sind.
Die in Absatz 1 genannten Unterlagen sind vom Bauherrn/von der Bauherrin dem betreibenden Unternehmen der Anlage zu übergeben. Wechselt während der Dauer des Betriebs das betriebsführende Unternehmen, hat das bisher betreibende Unternehmen die Unterlagen an das neue zu übergeben.