Art. 1 Abs. 2 Nr. 26 SN-21002Vierte Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
§ 28 wird wie folgt gefasst: „§ 28 Übergangsregelungen Für vor dem 1. September 2021 geborene oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommene Kinder ist § 24 Absatz…
Art. 1 SN-16642Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
„§ 28 Übergangsregelungen Für die vor dem 1. Juli 2015 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder sind die §§ 24 und 25 der Sächsischen…
§ 11 MuSchEltZVVerordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes
Auf die vor dem 14. Februar 2009 geborenen Kinder oder auf die vor diesem Zeitpunkt mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder ist § 1 Absatz 2 Satz 2 und 3…
Art. 1 Abs. 7 SN-1365Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Elternzeitverordnung und anderer Verordnungen
„§ 6a Für die vor dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung geborenen Kinder oder die vor diesem Zeitpunkt mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder sind die…
§ 7 EltZVOVerordnung über die Elternzeit für saarländische Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter (Elternzeitverordnung - EltZVO) Vom 14. Januar 2015*
Für eine vor Inkrafttreten dieser Verordnung bewilligte Elternzeit gelten die Bestimmungen der Elternzeitverordnung in der bisherigen Fassung für die Dauer der…