§ 8 Abs. 1 BBGBundesbeamtengesetz
Zu besetzende Stellen sind auszuschreiben. Bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern muss die Ausschreibung öffentlich sein. Ausnahmen von den Sätzen…
§ 11 SächsBGSächsisches Beamtengesetz
Zu besetzende Stellen sind grundsätzlich auszuschreiben. Vor Einstellungen sind die Bewerberinnen und Bewerber durch öffentliche Ausschreibung zu ermitteln.…
§ 4 Abs. 1 BLVVerordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
Zu besetzende Stellen sind außer in den Fällen des Absatzes 2 auszuschreiben. Der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern muss eine öffentliche…
Art. 4 Abs. 1 32009D1011BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATES VON EUROPOL vom 4. Juni 2009 über die Regeln für die Auswahl des Direktors und der stellvertretenden Direktoren von Europol, die Verlängerung ihrer Amtszeit und ihre Entlassung (2009/1011/JI)
Der Verwaltungsrat veranlasst die Veröffentlichung der in Artikel 3 Absatz 2 genannten Stellenausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Union sowie in anderen…
Art. 3 Abs. 2 32009D1011BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATES VON EUROPOL vom 4. Juni 2009 über die Regeln für die Auswahl des Direktors und der stellvertretenden Direktoren von Europol, die Verlängerung ihrer Amtszeit und ihre Entlassung (2009/1011/JI)
Der Verwaltungsrat hat für jede unbesetzte Stelle eine Stellenausschreibung zu erstellen. Die Stellenausschreibung für die Stelle eines stellvertretenden…