§ 12 ELV
Die Laufbahn gehört zur Laufbahngruppe des einfachen Dienstes und umfasst alle Ämter dieser Laufbahn.
Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen: 1. im Eingangsamt (Besoldungsgruppe A 3) Betriebsoberaufseherin/ Betriebsoberaufseher, 2. in den Beförderungsämtern der a) Besoldungsgruppe A 4 Betriebshauptaufseherin/ Betriebshauptaufseher, b) Besoldungsgruppen A 5 und A 6 Bundesbahnbetriebsassistentin/ Bundesbahnbetriebsassistent.
Die Beamtinnen und Beamten dieser Laufbahn nehmen in der Regel folgende Aufgaben und Funktionen wahr: Nach entsprechender Verwendungsfortbildung können auch andere Funktionen übertragen werden, soweit diese im Funktionszusammenhang stehen oder sonst dem einfachen Dienst zugeordnet werden können.
Blockwärter-, Weichenwärter-, Schrankenwärter- und Rangierdienst und
Servicedienste im Bahnhof wie z. B. Auskunftserteilung.