§ 9 CoronaVSoVermG SLGesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Covid-19-Pandemie“ vom 24. Juni 20201
Das Sondervermögen gilt mit Tilgung seiner Verbindlichkeiten als aufgelöst.
§ 15 NRW AGWVGGesetz zur Ausführung des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405) im Lande Nordrhein-Westfalen
Die Aufsichtsbehörde kann bestehende Verbände, deren Organe nicht mehr zu aktivieren sind, gemäß § 62 Abs. 3 WVG auflösen. § 62 Abs. 1 und 2 und § 63 WVG finden…
§ 12 VersRücklGGesetz über eine Versorgungsrücklage des Bundes
Das Sondervermögen gilt nach Auszahlung seines Vermögens (§ 7) als aufgelöst.
§ 16 Abs. 1 LwRentBkGGesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bank ist unzulässig. Die Bank kann nur durch Gesetz aufgelöst werden. Das Gesetz bestimmt über die Verwendung des…
§ 9 SoVermSaarlPaktG SLGesetz zur Einrichtung eines „Sondervermögens Saarlandpakt“ Vom 30. Oktober 2019*)
Das Sondervermögen gilt mit vollständiger Tilgung seiner Verbindlichkeiten als aufgelöst.