SoVermSaarlPaktG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietBundesvermögen§ 9 SoVermSaarlPaktG SLAuflösungGesetz zur Einrichtung eines „Sondervermögens Saarlandpakt“ Vom 30. Oktober 2019*) § 8Leichte SpracheEinfache SpracheDas Sondervermögen gilt mit vollständiger Tilgung seiner Verbindlichkeiten als aufgelöst. § 8