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Die Schulaufsichtsbehörde[2] bestimmt die Aufgaben der schriftlichen Prüfung. Sie fordert für jedes Prüfungsfach von den Fachprüfern/Fachprüferinnen einen Aufgabenvorschlag an, der Angaben über die zu benutzenden Hilfsmittel, die Lösungen, die Korrekturhinweise und die Bewertungsmaßstäbe enthält.
Sind für ein Prüfungsfach Aufgabenvorschläge eingegangen, die der Schulaufsichtsbehörde[2] nicht geeignet erscheinen, so kann sie Prüfungsaufgaben ändern oder neu festlegen.
Es besteht die Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit (§ 24).
Jede vorzeitige Andeutung der Themen oder Aufgaben ist untersagt und führt zur Ungültigkeit dieses Prüfungsteils.