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Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 1. Das Zeugnis ist nur in Verbindung mit dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife gültig.
Das Zeugnis ist von dem/der Vorsitzenden und den Mitgliedern der Prüfungskommission zu unterzeichnen und mit dem Siegel der Schulaufsichtsbehörde[2] zu versehen. Ausfertigungsdatum ist der Tag der mündlichen Prüfung.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, erhält eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2. Abschnitt V Besondere Bestimmungen