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Der Vorsitzende gibt den Prüfungsteilnehmern nach Abschluss der Beratungen des Prüfungsausschusses das Gesamtergebnis der Prüfung, die Gesamtnote sowie die Einzelnoten der schriftlichen Arbeiten und die Gesamtnote der mündlichen Prüfung bekannt.
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 6. Weitere Ausfertigungen des Zeugnisses sind zu den Prüfungsakten und zu den Personalakten zu nehmen.