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Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 6. Das Zeugnis ist vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.
Je eine Ausfertigung des Prüfungszeugnisses ist zu den Prüfungs- und zu den Personalakten zu nehmen.