§ 14 ESBOSignale und Weichen
Die Vorschriften des § 14 der EBO gelten entsprechend.
§ 12 ESBOHöhengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen
Die Vorschriften des § 12 der EBO gelten entsprechend.
§ 1 Abs. 2 ESBOGeltungsbereich
Soweit in dieser Verordnung auf Vorschriften der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vom 8. Mai 1967 (Bundesgesetzbl. II S. 1563), zuletzt geändert durch…
§ 42 ESBORangieren, Hemmschuhe
Die Vorschriften des § 42 der EBO gelten entsprechend.
§ 11 ESBOBahnübergänge
Die Vorschriften des § 11 und der Anlage 4 der EBO gelten entsprechend.