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Die Länder tragen den Finanzbedarf des Länderbeobachters gemeinsam.
Zwei Drittel des Finanzbedarfs werden nach dem Verhältnis der Steuereinnahmen, ein Drittel nach dem Verhältnis der Bevölkerungszahl der Länder aufgebracht. Als Steuereinnahmen gelten die im Länderfinanzausgleich zu Grunde gelegten Steuereinnahmen der Länder. Die Steuereinnahmen erhöhen oder vermindern sich um die Beträge, welche die Länder im Rahmen des Finanzausgleichs von anderen Ländern erhalten oder an andere Länder abführen. Maßgebend sind die Steuereinnahmen und die vom Statistischen Bundesamt für den 30. Juni festgestellte Bevölkerungszahl des dem Haushaltsjahr 2 Jahre vorhergehenden Haushaltsjahres.
Für 1995 und 1996 wird bezüglich der Steuereinnahmen auf die Daten der regionalisierten Steuerschätzung in ihrer jeweils aktuellen Fassung zurückgegriffen. Nach Vorliegen der endgültigen Ergebnisse des Länderfinanzausgleichs wird insoweit nachträglich ein Ausgleich vorgenommen.
Das Land, das die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Bundesratsausschusses für Fragen der Europäischen Union stellt, nimmt den Länderbeobachter in seinen Haushaltsplan auf. Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Länderbeobachters sind die Vorschriften des Landes maßgebend, das die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Bundesratsausschusses für Fragen der Europäischen Union stellt.
Der vom Länderbeobachter vorgelegte Entwurf für den Haushaltsplan bedarf der Zustimmung der Europaminister- und der Finanzministerkonferenz mit Zweidrittel-Mehrheit.
Die Anteilsbeträge der Länder werden im Laufe eines jeden Haushaltsjahres in zwei Teilbeträge zum 01. Januar und zum 01. Juli nach den Ansätzen des Haushaltsplans fällig.
Über- und Minderzahlungen gegenüber dem sich nach der Jahresrechnung ergebenden Finanzbedarf werden bei dem zweiten Teilbetrag des folgenden Haushaltsjahres ausgeglichen.
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Länderbeobachters unterliegt der Prüfung des Rechnungshofes des Landes, das die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Bundesratsausschusses für Fragen der Europäischen Union stellt.
Nach Abschluss der Rechnungsprüfung wird der Prüfungsbericht der Europa- u. Finanzministerkonferenz vorgelegt.