WahlGFristAbkV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietEinzelne staats- und verfassungsrechtliche Rechtsvorschriften zum Grundgesetz§ 2 WahlGFristAbkV SLInkrafttretenVerordnung über die Abkürzung von Fristen im Landtagswahlgesetz für die Wahl zum 15. Landtag des Saarlandes Vom 26. Januar 2012 § 1Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 1